Hier findest du Informationen zu Palästina. Unsere Länderinformationen werden regelmässig aktualisiert. Für verbindliche und tagesaktuelle Einreisevorschriften empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unsere Reiseexpertinnen und Reiseexperten.
| Schnellübersicht | ||
|---|---|---|
| Visum / elektronische Einreisegenehmigung erforderlich | ||
| Reisedokumente erforderlich | ||
| Dokumente für Minderjährige erforderlich | ||
| Einreiseformular / Registrierung erforderlich | ||
| Versicherung erforderlich | ||
| Impfung erforderlich | ||
Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder aus dem Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder dem Sudan. Auch ausländische Staatsangehörige mit palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung rechnen. Eine Sicherheitsbefragung kann zudem dann stattfinden, wenn bei ausländischen Staatsangehörigen eine arabische oder iranische Abstammung oder islamische Religionszugehörigkeit vermutet wird.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Israelische Staatsangehörige oder "Permanent Residents", die bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres in Israel ansässig waren, sind grundsätzlich zum Wehrdienst verpflichtet, auch bei doppelter Staatsangehörigkeit. Bei Einreise wird auf Musterung verwiesen und die Ausreise ist erst nach der Musterung und eventuell nach absolviertem Wehrdienst möglich.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Dies gilt für Minderjährige unter 16 Jahren.
Reisende, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien (Allenby-Brücke) in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel ist nur mit Genehmigung möglich. Für die Ein- und Ausreise wird grundsätzlich ein palästinensischer Reisepass benötigt. Personen, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel noch in das Westjordanland einreisen.
Für Einreisen zu ausschliesslichen Aufenthalten im Westjordanland wird eine Genehmigung benötigt, die vor Reisebeginn bei der zuständigen Behörde (CoGAT) eingeholt werden muss. Die Einreise soll dabei über die Allenby-Brücke (Jordanien) erfolgen. Dies gilt jedoch nicht bei Reisen nach Israel, während derer das Westjordanland kurzzeitig besucht wird. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.gov.il/en/departments/policies/judeaentry2022
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://israel-entry.piba.gov.il
Das ETA berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen in Israel. Die Einreisegenehmigung ist kostenpflichtig. Sie muss rechtzeitig, mindestens 3 Tage, vor Reisebeginn beantragt werden.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: mehrere Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
- Weiter- oder Rückflugticket
- Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
Bei der Einreise muss auf die spezifischen Bedingungen der Grenzübergänge geachtet werden. Es gibt teilweise verschiedene Öffnungszeiten an den Grenzkontrollpunkten. Es kann daher zu langen Wartezeiten kommen.
An einigen Grenzübergängen erhalten Reisende eine Einreisekarte, die bei der Ausreise vorgezeigt werden muss. Werden keine Einreisekarten ausgeteilt, sollten Reisende darauf achten, dass sie einen Einreisestempel erhalten.
Reisende, die eine elektronische Einreisegenehmigung benötigen, müssen diese auch für Transitaufenthalte beantragen (siehe Abschnitt “Visabestimmungen”).
Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
- Impfungen gemäss der WHO-Empfehlungen für die routinemässige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei besonderer Exposition
- Cholera, bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Bei Aufenthalten über 4 Wochen empfiehlt die WHO sich gegen Polio impfen zu lassen. Die Impfung sollte vier Wochen bis zwölf Monate vor Ihrer Abreise erfolgen. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.
- Poliomyelitis
Personen, von denen bekannt ist, dass sie HIV-positiv sind, kann die Einreise verweigert werden.
In Israel ist es an mehreren Orten zu einem Wassersport-assoziierten Ausbruch von Leptospirose gekommen. Betroffen sind nach bisherigen Erkenntnissen folgende Gewässer und Naturschutzgebiete im Norden des Landes: Jilbon, Majrase, Meshushim, Yehudiya, Zakhi und Zavitan. Freizeitaktivitäten in freier Natur, mit Wasserkontakt wie beim Schwimmen, Bootfahren oder Camping, stellen in Endemiegebieten ein Risiko dar.
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:Gesundheitliche Hinweise hängen immer vom individuellen Gesundheitszustand der reisenden Person ab und ersetzen keine ärztliche oder tropenmedizinische Beratung. Die genannten Risiken erfassen zudem nicht zwingend alle im Reiseland vorkommenden Gesundheitsgefahren. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt aktuell und umfassend über die gesundheitliche Lage sowie empfohlene Schutzmassnahmen im Zielgebiet informieren. Grundlage dieser Hinweise sind grundsätzlich die offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie ausserdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
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