Hier findest du Informationen zu Myanmar. Unsere Länderinformationen werden regelmässig aktualisiert. Für verbindliche und tagesaktuelle Einreisevorschriften empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unsere Reiseexpertinnen und Reiseexperten.
| Schnellübersicht | ||
|---|---|---|
| Visum / elektronische Einreisegenehmigung erforderlich | ||
| Reisedokumente erforderlich | ||
| Einreiseformular / Registrierung erforderlich | ||
| Dokumente für Minderjährige erforderlich | ||
| Impfung erforderlich | ||
| Versicherung erforderlich | ||
Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Es muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Dieses erhalten Reisende vor Ort.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete Myanmars, aber auch für andere Teile des Landes. Reisen in diese Gebiete sowie Ein- und Ausreisen auf dem Landweg erfordern deshalb besondere Reisegenehmigungen. Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen. Deshalb sollte bei der Reiseplanung unbedingt überprüft werden, ob für Ausflüge in bestimmte Gebiete eine Genehmigung erforderlich ist.
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 14 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
Erläuterung: Das Visum/die elektronische Einreisegenehmigung kann online beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Nutzen Sie dazu den folgenden Link : https://evisa.moip.gov.mm/
Die Einreise mit dem E-Visum ist nur über den Luftweg und an bestimmten Flughäfen möglich. Bitte informieren Sie sich dahingehend rechtzeitig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 3 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende fliegen mit dem nächsten Anschluss weiter
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäss WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 12 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
- Impfungen gemäss der WHO-Empfehlungen für die routinemässige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Japanische Enzephalitis, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis
- Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Chikungunya-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Zika-Virus
- Chikungunya-Fieber
- Dengue-Fieber
- Poliomyelitis
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:Gesundheitliche Hinweise hängen immer vom individuellen Gesundheitszustand der reisenden Person ab und ersetzen keine ärztliche oder tropenmedizinische Beratung. Die genannten Risiken erfassen zudem nicht zwingend alle im Reiseland vorkommenden Gesundheitsgefahren. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt aktuell und umfassend über die gesundheitliche Lage sowie empfohlene Schutzmassnahmen im Zielgebiet informieren. Grundlage dieser Hinweise sind grundsätzlich die offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie ausserdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
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Unsere Spezialisten beraten Sie gerne persönlich zu Einreisebestimmungen und Reisevorbereitung.
041 418 65 80 Mo–Fr: 09.00–17.00 Uhr
KontaktformularStand: 11.04.2026 – Alle Angaben ohne Gewähr. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden.
