Hier findest du Informationen zu Algerien. Unsere Länderinformationen werden regelmässig aktualisiert. Für verbindliche und tagesaktuelle Einreisevorschriften empfehlen wir eine persönliche Beratung durch unsere Reiseexpertinnen und Reiseexperten.
| Schnellübersicht | ||
|---|---|---|
| Visum / elektronische Einreisegenehmigung erforderlich | ||
| Reisedokumente erforderlich | ||
| Dokumente für Minderjährige erforderlich | ||
| Impfung erforderlich | ||
| Einreiseformular / Registrierung erforderlich | ||
| Versicherung erforderlich | ||
Einreisebestimmungen für Schweizer Bürger
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.
Es kann zu Schwierigkeiten kommen, wenn der algerische Wehrdienst nicht absolviert wurde.
Bei einer Einreise in den Süden von Algerien muss eine Einladung einer vom Algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk anerkannten Reiseagentur vorliegen.
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Bei minderjährigen Doppelstaatern (oder Kindern, bei denen auf algerische Abstammung geschlossen werden könnte), muss darauf geachtet werden, dass in Algerien das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausschliesslich dem Vater zusteht. Sollte der Vater aus Algerien oder einem anderen muslimischen Staat stammen, ist eine schriftliche Ausreiseerlaubnis (bestimmtes Formblatt) des Vaters notwendig. Gegebenenfalls müssen Urkunden (Staatsangehörigkeit des Vaters / Ausreisezustimmung des Vaters) auch in französischer Sprache mitgeführt werden.
Derzeit ist es nicht möglich von Marokko nach Algerien oder von Algerien nach Marokko zu reisen.
Es wird ein Visum/eine elektronische Einreisegenehmigung benötigt.
Erläuterung: Das Visum kann bei der Botschaft oder den zuständigen Konsulaten beantragt werden. Dies ist in der Regel kostenpflichtig.
Durchschnittliche Bearbeitungszeit: 28 Tage
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit, je nach Aufkommen bei den unterschiedlichen Auslandsvertretungen, vom durchschnittlichen Wert abweichen kann.
- Reisepass, mit mindestens zwei freien gegenüberliegenden Seiten
- Reisende verfügen über ein Weiterreiseticket in ein Drittland
- Reisende halten sich im Transitbereich des Flughafens auf
- Die Weiterreise erfolgt innerhalb von 24 Stunden
- Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalten. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäss den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.
- Gelbfieber, Nur bei der Einreise aus Gelbfieber-Infektionsgebieten ist eine Gelbfieber-Impfung notwendig. Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen. Aktuelle Länder mit Gelbfieber-Infektionsgefahr gemäss WHO: https://www.passolution.de/gelbfieberinfektionsgebiete/. Die Impfung wird von allen Reisenden gefordert, die älter sind als 9 Monate. Dies gilt auch bei Transitaufenthalten von über 12 Stunden am Flughafen eines Landes, das Gelbfieber-Infektionsgebiet ist.
- Impfungen gemäss der WHO-Empfehlungen für die routinemässige Immunisierung
- Hepatitis A
- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Meningokokken-Krankheit (ACWY), bei besonderer Exposition
- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
- Poliomyelitis. Bei der Einreise aus Polio-Infektionsgebieten ist eine Polio-Impfung erforderlich. Bei Aufenthalten über 4 Wochen müssen alle Reisenden gemäss den Vorgaben der WHO gegen Polio geimpft sein. Die Impfung hat in einem Zeitraum von vier Wochen bis zwölf Monaten vor der Abreise zu erfolgen. Bei dringenden Reisen muss die Impfung mindestens zum Zeitpunkt der Abreise durchgeführt worden sein. Bei Aufenthalten unter 4 Wochen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde.
- Poliomyelitis
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Schlussbestimmungen:Gesundheitliche Hinweise hängen immer vom individuellen Gesundheitszustand der reisenden Person ab und ersetzen keine ärztliche oder tropenmedizinische Beratung. Die genannten Risiken erfassen zudem nicht zwingend alle im Reiseland vorkommenden Gesundheitsgefahren. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt aktuell und umfassend über die gesundheitliche Lage sowie empfohlene Schutzmassnahmen im Zielgebiet informieren. Grundlage dieser Hinweise sind grundsätzlich die offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie ausserdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.
Algerien - Maghreb: Unwetter mit Starkregen und Sturm am Wochenende
Algerien - Wetterwarnung
Algerien - Malaria-Ausbruch
Länderinformationen
| Kontinent: | Afrika |
| Hauptstadt: | Algier |
| National- und Amtssprache: | Arabisch und Tamazight |
| Währungscode: | DZD |
| Internationale Vorwahl: | +213 |
| Polizei: | 17 |
| Notarzt: | 16 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
- Die medizinische Versorgung ist nicht auf europäischen Standard
- In der Hauptstadt gibt es Privatkliniken die bessere ambulante und stationäre Versorgungsmöglichkeiten haben
- Außerhalb der Hauptstadt sind die Umstände technisch und hygienisch problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe
- Gewerbeprostitution ist ist verboten
- Angesichts anhaltender Auseinandersetzungen mit islamistischen Terroristen ist es strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen zu fotografieren
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
- Französische Höflichkeits- und Umgangsformen sind angebracht
- Freizügige Kleidung wie kurze Hosen und Röcke sollten vermieden werden
- Eine Einladung ist erst dann ernst gemeint, wenn man diese dreimal ausgesprochen hat
Trinkgelder
| Restaurant: | 10% |
| Hotel: |
nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Essen
- Algerische Küche ist von Spanien, Italien und Frankreich beeinflusst
- In den Hotels gibt es viele internationale und europäische Gerichte
- Häufig verwendete Produkte: Fisch, Fleisch, CousCous, Gemüse, Kreuzkümmel, Koriander, Safran, Feigen und Datteln
Landestypische Gerichte
- CousCous Gerichte mit Fleisch oder Fisch, gut gewürzt, dazu kann man noch Harissa (scharfe Soße) nutzen
- Merguez → Lammfleischwürstchen
- Brochettes → Getoastetes Baguette
Getränke
- Alkoholausschank gibt es meistens nur in Hotels der gehobeneren Preisklasse
- Alkohol ist sehr teuer, da der Islam eine ablehnende Haltung gegenüber Alkohol hat, dies sollte respektiert werden.
- Einheimische Weine → Medea, Mansourah (Rotwein), Mascara, Lismara (Rosé)
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Die touristische Infrastruktur ist außerhalb des Nordens wenig entwickelt
- Der Zustand der Straßen ist gut
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Insbesondere während der Dämmerung und bei Nacht besteht aufgrund von falschen Straßensperren Gefahr bei Fahrten außerhalb der Stadtzentren
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Vor dem Urlaub
- Reisen Sie nach Möglichkeit mit Bahn oder Bus an
- Kompensieren Sie Ihren CO2 Ausstoß bei Flugreisen durch das Unterstützen von Klimaschutzorganisationen
- Koffer packen
- Achten Sie auf das Gewicht Ihres Gepäcks - Je schwerer der Koffer, desto höher der Kraftstoffverbrauch
- Nutzen Sie wiederverwendbare Beutel/Jutebeutel für Schuhe und Wäsche
- Nutzen Sie Akku-Batterien statt normaler Batterien
Während des Urlaubs
- Sofern es möglich ist, nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder erkunden Sie die Gegend zu Fuß
- Unternehmen Sie umweltfreundliche Aktivitäten
- Lassen Sie keinen Müll an öffentlichen Plätzen liegen
- Seien Sie sparsam im Umgang mit Wasser und anderen Ressourcen
- Lassen Sie Im Hotel die Handtücher nur wechseln, wenn es nötig ist
- Unterstützen Sie die lokale Wirtschaft, verzehren Sie regionale Lebensmittel, besuchen Sie einheimische Restaurants
- Nehmen Sie Rücksicht auf die Natur und Umgebung
Flüge Richtung Osten sind schwerer zu verkraften als Richtung Westen. Bei Flügen Richtung Westen wird der Tag länger, dies kommt dem biologischen Rhythmus des Menschen entgegen.
- Gewöhnen Sie sich schon vor der Reise an den neuen Tagesrhythmus
- Stellen Sie die Uhr schon beim Flugstart auf die Lokalzeit des Zielortes ein
- Nehmen Sie im Flugzeug den Tagesrhythmus des Zielortes an
- Nehmen Sie Frühstück/Abendessen zu den Zeiten der Zieldestination ein
- bei Flügen Richtung Osten - Schlafen und kohlenhydratreiche Kost
- bei Flügen Richtung Westen - wach bleiben und eiweißreiche Ernährung
- Verzichten Sie auf Schlafmittel und Melatonin; falls unbedingt notwendig, nehmen Sie natürliche Schlafhelfer ein
- Trinken Sie viel, z.B. Wasser und Fruchtsäfte, vermeiden Sie Alkohol, Kaffee oder schwarzen Tee
Fragen zu Ihrer Reise?
Unsere Spezialisten beraten Sie gerne persönlich zu Einreisebestimmungen und Reisevorbereitung.
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KontaktformularStand: 11.04.2026 – Alle Angaben ohne Gewähr. Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei den zuständigen Behörden.
